Alles klar? – Die Caritas erklärt das Leistungsmodell Soziale Teilhabe

Neues Leistungsmodell Soziale Teilhabe im Bereich Wohnen für Erwachsene Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen

Menschen mit Behinderung sollen uneingeschränkt und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Das wird in Deutschland durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umgesetzt.

Hierzu wurde ein neues Leistungsmodell im Landesrahmenvertrag vereinbart. Ziel des Leistungsmodells „Soziale Teilhabe“ ist eine möglichst individuelle Unterstützung für Menschen mit Behinderung, also Eingliederungshilfe nach dem neunten Sozialgesetzbuch.