Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite der Allianz für Beteiligung e.V. 

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter der Domain https://breite-beteiligung.de veröffentlichten Internetseite der Allianz für Beteiligung. 

Die Allianz für Beteiligung ist bemüht, ihre Internetseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO)

Die Allianz für Beteiligung stellt auf ihren Internetseiten eine große Anzahl von Bildungsmedien zur Verfügung. Diese wurden über viele Jahre hinweg erstellt. Es ist uns aus wirtschaftlichen, personellen und technischen Gründen nicht möglich, alle diese Angebote in vollem Umfang barrierefrei nachzubereiten. Deshalb werden wir auch in naher Zukunft kein komplett barrierefreies Angebot machen können. 

Die Allianz für Beteiligung arbeitet stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern, die nicht barrierefreien Anteile zu reduzieren und die Anforderungen nach § 10 Absatz 1 L-BGG in unsere Arbeitsabläufe zu integrieren. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte 

Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden.  
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden. 
  • Videos: Diese haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel. Insbesondere bei älteren Videos und bei Verlinkungen auf Videos Dritter kann es sein, dass keine Untertitel verfügbar sind. 
  • Bilder werden auf unseren Internetseiten mit Alternativtexten erstellt. Nicht alle entsprechen voraussichtlich den gestellten Anforderungen. Die Allianz für Beteiligung bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und Alternativtexte nachträglich anzupassen. 
  • Nicht alle Tabellen und Grafiken sind barrierefrei gestaltet oder mit erklärenden Alternativtexten versehen.  
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können. 
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. 
  • Inhalte, die wir von Dritten einbinden (z. B. in unseren Netzwerkmails und Social Media).  

Wir arbeiten fortlaufend an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte. 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2023 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Die Erklärung wurde zuletzt am 14. Dezember 2023 überprüft. 

4. Barrieren melden und Kontaktangaben 

Wenn Sie auf ein Angebot auf unseren Internetseiten stoßen, das nicht barrierefrei ist, melden Sie sich gerne bei uns. Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, melden Sie dies bitte unter: 

Allianz für Beteiligung e.V. 
Augustenstraße 15 
70178 Stuttgart 

Telefon: 0711 34 22 56 00 
info@afb-bw.de  

5. Durchsetzungsverfahren 

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Allianz für Beteiligung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. 

Falls die Allianz für Beteiligung nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt: 

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Simone Fischer 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 

Telefon: 0711 27 93 360 
poststelle@bfbmb.bwl.de