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UN-Behindertenrechtskonvention

Bereich: Menschen mit Behinderungen

In dieser amtlichen, gemeinsamen Übersetzung von Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein sind die Inhalte der UN-Behindertenrestkonvention abgelichtet. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen, eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Das Ratifikationsgesetz wurde im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten.

Herausgeber: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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