22.08.2022 Wenn die Rentenversicherung Teilhabe versagt

Schon oft wurde das Problem der Leistungsgewährung von Rentenversicherungsträgern aufgegriffen. Nicht ohne Grund ergibt der dritte Teilhabebericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, dass viele Widersprüche Erfolg haben. Gefahren wird von den Rentenversicherungsträgern oft eine Verzögerungstaktik, die die betroffene Person zermürben soll.

Im konkreten Fall ist dies auch der Fall. Trotz schwerster Unfallverletzungen und der klaren Notwendigkeit von medizinischen Reha-Maßnahmen und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben weigert sich der Rentenversicherungsträger diese im Sinne des Unfallopfers zu erbringen. Vorgeschoben werden notwendige Begutachtungen und Entscheidungsprozesse. Bei einem Grad der Behinderung von 80 stellt sich allerdings die Frage, was hier denn noch begutachtet werden soll.

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