Recht auf Kulturelle Teilhabe – Was ist das?

Alle Menschen haben kulturelle Rechte. Egal wo sie wohnen oder wie viel Geld sie haben. Aber wie drücken sich diese Rechte aus? Was bedeutet das Recht auf kulturelle Teilhabe für unser Leben?

Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) enthält das Recht auf kulturelles Leben. Die unterzeichnenden Staaten müssen die kulturellen Rechte der Menschen schützen und fördern. Konkret liest sich das so:

1. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber*in von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Das Video, gestaltet und produziert durch die Österreichische UNESCO-Kommission, gibt einen ersten Einblick in die unterschiedlichen Aspekte des Rechts auf kulturelle Teilhabe.

Idee / Konzeption / Video / Schnitt / Voiceover / Untertitel:
Klara Koštal, Österreichische UNESCO-Kommission
Stephanie Godec, Österreichische UNESCO-Kommission

Mehr Informationen unter:
Österreichische UNESCO-Kommission
https://www.unesco.at/