Wahlrecht ab 16 Jahren | Philipp Amthor

Philipp Amthor (CDU) hält am 21. Mai 2021 diese Rede im 19. Deutschen Bundestag in der 231. Plenarsitzung im Rahmen der Aussprache zum TOP 46 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “Für eine lebendige Demokratie – Beteiligung und Engagement auf Bundesebene stärken“, zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Engagementoffensive jetzt – Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördern“, zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “Mit einem Demokratiefördergesetz die Zivilgesellschaft schützen und stärken“, Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38), Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss), Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz), Zweite und dritte Beratung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-wahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren), Zweite und dritte Beratung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europa-wahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren), Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss), Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der FDP “Wahlrecht ab 16“, Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mindestalter für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre absenken“.

Quelle: Deutscher Bundestag