"Weil ich gebraucht und gefördert werde …": Soziale Teilhabe durch Beschäftigung /§16i SGBII

Das Teilhabechancengesetz §16i SGBII, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, nimmt speziell Langzeitlose in den Blick, die bis dahin von anderen Arbeitsmaßnahmen kaum profitiert haben. Es setzt die Priorität nicht nur auf berufliche, sondern auch konkret auf soziale Teilhabe. Etwa ein Jahr nach der Einführung des §16i haben die diakonischen sozialen Beschäftigungsbetriebe entschieden mit einer praxisnahen Erhebung die Wirksamkeit des Instruments und die Auswirkungen auf die soziale und berufliche Teilhabe zu überprüfen. Die Ergebnisse der Befragung sind vielversprechend: sowohl die Beschäftigten als auch die Beschäftigungsbetriebe bestätigen die positiv empfundene soziale Teilhabe der Beschäftigten sowie ein hohes Maß an Arbeitszufriedenheit und Motivation.

In unserem Film bestätigen die Mitarbeitenden der Kirchlichen Beschäftigungsinitiative e.V. Fürth die Ergebnisse der Evalution.

Die Diakonie Bayern begrüßt deshalb die Entscheidung der Ampelkoalition, den §16I SGB II zu entfristen, und hofft, dass noch mehr Menschen von diesem positiven Instrument profitieren können.

Die Ergebnisse der Evaluation können Sie hier nachlesen: https://is.gd/sD3wWH